Am Freitag, dem 28. Februar 2014 billigten die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten den zwischen dem Rat und dem EP erzielten Kompromiss zu einer Richtlinie, die den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation erleichtern und kostengünstiger gestalten soll, u.a. indem die gemeinsame Nutzung bestehender Infrastrukturen, wie z.B. Strom-, Gas- und Abwasseranlagen gefördert wird.
Neben der deutlichen Kostensenkung (bis zu 25%) der Bereitstellung von elektronischen Kommunikationsnetzen, zielt diese Richtlinie darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzwerke zu erhöhen. Ferner soll sie zur Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts im einschlägigen Bereich auf EU-Ebene beitragen.
Ein weiteres Ziel dieser Gesetzgebungsinitiative ist es, den bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen, Hindernisse zu beseitigen und Probleme zu lösen, die bei der Innenausstattung von Gebäuden hervortreten, sowie Synergien betreffend den Ausbau und die Nutzung von Infrastrukturen bestmöglich zu nutzen.
Der einheitliche Rechtsrahmen für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen soll alle Hindernisse für ein gutes Funktionieren des Binnenmarkts beseitigen. Diese Hindernisse sind vor allem auf die komplizierten bestehenden Regeln zurückzuführen, die die weitere Entwicklung und das Wachstum der Unternehmen behindern, sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken und vor Investitionen abschrecken.
Der Minister für Infrastruktur, Transport und Netzwerke, Michalis Chrisochoidis, sagte: “Diese Richtlinie soll die flächendeckende Breitbandversorgung erleichtern, indem sie den Ausbau von Breitbandnetzwerken in entlegenen oder dünn besiedelten Gebieten ermöglicht. Dadurch werden mehr Bürger Zugang zur Informationsgesellschaft erhalten. Demzufolge wird eine wesentliche Voraussetzung für das Wachstum geschaffen worden sein. Außerdem wird durch diese Richtlinie ein bislang ungenutztes Potential erschlossen (wie z.B. Stromnetze), sowie eine bessere Nutzung der bestehenden Infrastrukturen von mehr Netzwerken vorgeschlagen. Dadurch soll eine Kostensenkung und ein leichterer Ausbau von Breitbandnetzen erzielt werden.”
Um in Kraft zu treten, muss der Text noch vom Parlament, das voraussichtlich auf seiner Plenarsitzung in April darüber abstimmen wird, und vom Rat, der nach der Abstimmung im Parlament eine Entscheidung zu treffen hat, förmlich angenommen werden.