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Erfreuliche Nachrichten für KMUs: die Präsidentschaft sichert einen Vertrag über die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (COREPER II) hat heute einen Kompromisstext über den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung genehmigt, was eine Einigung in erster Lesung nach der offiziellen Abstimmung im Europäischen Parlament und im Rat ermöglicht.  
 
Generell zielt dieser Legislativvorschlag darauf ab, die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürger und Unternehmen (KMU) zu erleichtern und eine effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug herbeizuführen. Die neue Verordnung soll zur Verringerung von mit dem grenzüberschreitenden Handel verbundenen Risiken beitragen und das Vertrauen der Parteien stärken; auch soll sie einen Druck auf säumige Schuldner ausüben, deren Zahlungsverhalten verändern und auf diese Weise die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit fördern. 
 
“Die heutige Erreichung eines Abkommens im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER II) über die Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung –übrigens eine Schlüsselpriorität der griechischen Präsidentschaft–  ist als ein bemerkenswerter Erfolg anzusehen. 
 
In Anbetracht der äußerst ungünstigen Konjunktur, ist es von vitaler Bedeutung für die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten den Bürgern und Unternehmen ein Verfahrensinstrument  zur Verfügung zu stellen, das eine schnelle und effiziente Geltendmachung von Ansprüchen ermöglicht. Die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung wird den freien Verkehr von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Europaraum gewährleisten und somit das Konzept und den Inhalt des Programms ‚Europa für Bürgerinnen und Bürger’ stärken. Wir möchten alle Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission gratulieren und uns bei ihnen allen für die Zusammenarbeit bedanken. Wir sind überzeugt, dass unser Ko-Gesetzgeber, das Europäische Parlament, die erzielte Einigung bestätigen wird”, so der Minister für Justiz, Transparenz und Menschenrechte Herr Charalambos Athanasiou. 
 
Im Einzelnen werden mit dem Vorschlag folgende Ziele verfolgt: 
• Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, unter denselben Bedingungen –ungeachtet des Landes, in dem das zuständige Gericht seinen Sitz hat– Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken. 
• Gläubigern soll ermöglicht werden, Informationen darüber zu erlangen, wo sich die Bankkonten ihrer Schuldner befinden. 
• Die Kosten und Verzögerungen für Gläubiger, die einen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug erwirken und durchsetzen wollen, sollen verringert werden.
 
Die Verordnung zielt auf die Einleitung eines neuen, eingenständigen Verfahrens, welches sicherstellt, dass der Schuldner daran gehindert wird, sein Guthaben, das sich auf einem oder mehreren Konten innerhalb der Europäischen Union befindet, abzuheben oder zu transferieren. Das europäische Verfahren wird den Rechtssuchenden als eine Alternative zu den in den Mitgliedstaaten bestehenden innerstaatlichen Verfahren zur Verfügung stehen. 
Die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung wird die derzeitigen Rechtsvorschriften ergänzen, wie z. B. die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (nachstehend „Verordnung Brüssel I“), die lediglich sicherstellt, dass in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden und vollstreckbar sind, regelt jedoch nicht die Modalitäten der Vollstreckung. Bisher sind die Verfahrensmodalitäten der Vollstreckung einer Entscheidung oder eines anderen vollstreckbaren Titels ausschließlich Gegenstand des einzelstaatlichen Rechts. 
 
Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) repräsentieren 99% der gesamten Unternehmenstätigkeit in der EU. Rund eine Million davon hat große Probleme bezüglich grenzüberschreitender Forderungen; Schulden in Höhe von rund 600 Millionen Euro werden jährlich abgeschrieben, weil die Kosten der Erwirkung und Vollstreckung eines Beschlusses zur vorläufigen Kostenpfändung in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über denen in innerstaatlichen Fällen liegen. Ein weiteres Problem taucht bei den Lieferungen von im Internet gekauften Waren auf, oder wenn sich ein im Ausland lebendes Elternteil die Zahlungen der Regelbeträge für den Kindesunterhalt versäumt. 
Die neue Verordnung wird zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt und zur Effizienz der  Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Bezug auf  Bankguthaben und Schuldnervermögen beitragen.