Annahme der Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Am 14.3.2014 nahm der Rat eine Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der EU (PE-COΝS 121/13) an, die es den nationalen zuständigen Behörden erleichtern soll, Gewinne aus Straftaten einzuziehen und abzuschöpfen, die der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität zuzurechnen sind.
Die Richtlinie sieht mehr Möglichkeiten für die Einziehung von Erträgen aus Straftaten im Falle von Krankheit oder Flucht der verdächtigen oder beschuldigten Person vor - d.h. im Falle einer über einen längeren Zeitraum bestehenden Unfähigkeit der verdächtigten oder beschuldigten Person, am Strafverfahren teilzunehmen, so dass das Verfahren nicht unter normalen Bedingungen fortgesetzt werden kann. Sie enthält außerdem Regeln für die erweiterte Einziehung - diese soll möglich sein, wenn nach Überzeugung des Gerichts die betreffenden Vermögensgegenstände aus Straftaten stammen.
Die Regeln betreffend Dritteneinziehung wurden harmonisiert und es werden bestimmte Garantien vorgesehen. Die Mitgliedstaaten sollen ferner in Erwägung ziehen, Maßnahmen zu ergreifen, die es ermöglichen, dass eingezogene Vermögensgegenstände für Zwecke des öffentlichen Interesses oder soziale Zwecke verwendet werden.