• ECOFINWirtschaft und Finanzen (ECOFIN)

Ein wichtiger Schritt in Richtung einheitliche Vorschriften in den EU-Kreditinstituten

Der ECOFIN-Rat bestätigte heute die am 17. Dezember zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten erreichte politische Einigung auf einen Vorschlag für die Neufassung einer Richtlinie über Einlagesicherungssysteme (DGS).  
 
„Wir begrüßen die Annahme der politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Neufassung der Richtlinie über Einlagesicherungssysteme (DGS). Diese Richtlinie stellt ein wichtiges Instrument zur Stärkung der finanziellen Stabilität und des Vertrauens an die Finanzinstitute des EU-Binnenmarktes dar. Sie gewährt die Deckungssumme von €100.000 pro Einleger und pro Bank und trägt so zur europaweiten Harmonisierung des Rechtsrahmens bezüglich DGS und zur Sicherstellung eines hohen Maßes an Anlegerschutz in allen Mitgliedstaaten bei“, so der Vorsitzende des ECOFIN-Rates, Herr Yannis Stournaras. 
 
Im Falle der Insolvenz bzw. Liquidation einer Bank wird die Garantiesumme in Form von Rückzahlung dem Kunden zur Verfügung gestellt. Ihm wird zudem einfacher und schneller Zugriff auf den garantierten Betrag sowie eine durch die Garantie-Systeme qualitative Information über den Schutz seiner Einlagen gewährleistet.