• JIJustiz und Inneres (JI)

Große Fortschritte bei der Verwirklichung der vom griechischen Vorsitz als Prioritäten ausgewiesenen Ziele im Bereich Justiz

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Am zweiten Tag des Rates für Justiz und Inneres, der am 3. und 4. März in Brüssel, unter Vorsitz des Ministers für Justiz, Transparenz und Menschenrechte, Charalambos Athanassiou, veranstaltet wurde, haben die Minister über Legislativmaßnahmen beraten, die u. a. auf die Stärkung des Schutzes der personenbezogenen Daten, auf die Verbesserung der Lage der kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) und auf die Bekämpfung von Betrug  zu Lasten des EU-Haushalts abzielen. 
 
“Ich bin zufrieden mit den Fortschritten, die in einer Reihe von bedeutenden Legislativvoschlägen erzielt wurden. Auch auf den Fortgang der Arbeiten im Bereich Justiz und Inneres während der griechischen Präsidentschaft sind wir optimistisch, und hoffen, dass in manchen Fällen auch definitive Vereinbarungen unterzeichnet werden”, erklärte Herr Athanassiou.  
 
Die Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten ist ein Bestandteil der 1995 verabschiedeten, umfassenden Reform der entsprechenden  EU-Rechtsvorschriften. Ihr Hauptziel ist die Stärkung der Rechte auf die Privatsphäre im Internet sowie der digitalen Wirschaft in Europa. Die EU-Justizminister haben ihre Positionen zu einer Reihe wichtiger Punkte der Verordnung vorgelegt und ihre breite Unterstützung für den vorgeschlagenen territorialen Geltungsbereich der Verordnung zum Ausdruck gebracht. Auch bestätigten sie, dass die Übermittlung von Daten an Drittländer nach den Grundsätzen des Kapitels V der Verordnung erfolgen soll. Dies gewährleistet, dass die Gemeinschaftsvorschriften auch von nicht in der EU ansässigen Prüfern angewandt werden kann, wenn es um personebezogenen Daten von EU-Bewohner geht.  Darüber hinaus legten die Minister die Leitlinien für die Debatte fest, die auf Expertenebene durchgeführt wird. „Dem Schutz personenbezogener Daten wird von der griechischen Präsidentschaft großer Wert beigemessen. Wir werden versuchen, den größtmöglichen Fortschritt in dieser Angelegenheit zu erzielen”, sagte der griechische Justizminister. 
 
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EStA) wird nur für Straftaten in Zusammenhang mit dem EU-Haushalt verantwortlich sein. Dabei geht es um eine Angelegenheit, die unter der aktuellen Wirtschaftslage als oberste Priorität angesehen wird. Die Mitgliedstaaten haben die Diskussion über die Schaffung der EStA fortgesetzt und ihre Präferenz für die kollegiale Form geäußert, welche ihre Unabhängigkeit und Effizienz garantieren wird. Im Hinblick auf die Befugnisse der EStA hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten die Beibehaltung der Zuständigkeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei Betrugsfällen von geringem Umfang unterstützt. Jedoch wird die EstA auch bei solchen Fällen ihre Kompetenz behalten, wenn es sich um grenzüberschreitende Fälle geht. „Die Präsidentschaft wird sich um die schnellstmögliche Verarbeitung der entsprechenden Unterlagen kümmern”, so Herr Athanassiou. 
 
Das Stockholmer Programm konzentrierte sich vor allem auf die Stärkung der Rechte strafrechtlich verfolgter Personen. In diesem Rahmen haben die Minister über den Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahrensgarantien im Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Minderjährige erörtert und einigten sich über die Notwendigkeit, die Arbeiten auf technischer Ebene zu beschleunigen. Die Präsidentschaft wird das Festlegen einer allgemeinen Ausrichtung im Ministerrat von Juni anstreben. 
 
Die Revision der Verordnung über Insolvenzverfahren wird das entsprechende Verfahren schneller und effizienter gestalten und überdies auf den Bedarf kleiner und mittlerer Unternehmen die Wirtschaftskrise zu überleben, erfolgreich reagieren. Die Minister wurden vom Vorsitz über den Fortgang der Arbeit an diesem Gesetzgebungsverfahren informiert. „Es ist wichtig, das Überleben und die Erholung lebensfähiger Unternehmen zu erleichtern und den Unternehmern eine zweite Chance zu bieten. Wir zielen darauf ab, vor Ende der Amtsperiode der griechischen Präsidentschaft eine endgültige Einigung zu erreichen”, so der Jusitzminister. 
 
Der Rat hat die von der griechischen Präsidentschaft erzielte politische Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Verordnung zur Kontopfändung angenommen. Dieser Legislativvorschlag zielt darauf ab, die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürger und Unternehmen (KMU) zu erleichtern und eine effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug herbeizuführen. „In Anbetracht der äußerst ungünstigen Konjunktur, ist es von vitaler Bedeutung für die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten den Bürgern und Unternehmen (insbesondere den KMUs) ein Verfahrensinstrument zur Verfügung zu stellen, das eine schnelle und effiziente Geltendmachung von grenzüberschreitenden Ansprüchen ermöglicht“, so Herr Athanassiou.  
 
Die griechische Präsidentschaft hat den Rat über das mit dem Europäischen Parlament erzielte Übereinkommen über die Modifizierung der Verordnung (EU) Nr 1215/2012  über die internationale gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Verordnung „Brüssel I“) unterrichtet. Die geänderte Verordnung  wird Kohärenz zwischen dem internationalen Abkommen für das einheitliche Patentgericht  und der Verordnung „Brüssel I“ gewährleisten. Dadurch entsteht die Rechtsgrundlage für die Entwicklung eines einheitlichen Patentschutzes in der EU. 
 
Die Justizminister wurden auch über das Abkommen mit dem Europäischen Parlament über die Richtlinie zum Schutz des Euro und anderer Währungen vor Fälschungen mittels Strafrecht unterrichtet. Hauptziel der Richtlinie ist es, den Schutz des Euro und anderer Währungen vor Fälschungen zu stärken und das sogenannte “forum shopping” zu minimieren. 
 
Die Kommission hat kurz den „Anzeiger“ (Justice Scoreboard) für das Jahr 2014 im Bereich Justiz präsentiert. Dabei geht es um ein Instrument, das anhand vergleichender Daten über die Funktionsweise der Rechtssysteme innerhalb der EU, zur Stärkung der justiziellen Effizienz beitragen soll. Der „Anzeiger“ für das Jahr 2014 wird voraussichtlich Mitte März angenommen werden. 
 
Die Minister haben die Schlussfolgerungen des Rates zu den Zivil- und Handelsrechtssystemen, die die griechische Präsidentschaft vorbereitet hat, angenommen. Diese Schlussfolgerungen beziehen sich auf den Anzeiger für das Jahr 2014 im Bereich Justiz. „Ein Schlüsselelement bei der Bewertung der Rechtssysteme ist die Qualität des Betriebs, quantitative Kriterien sind weniger bedeutend. Zum anderen sind die nationalen Rechtssysteme sehr unterschiedlich und daher schwer vergleichbar”, bemerkte der griechische Justizminister. 
 
Die Kommission stellte den Justizministern die wichtigsten Punkte der bevostehenden Mitteilung über zukünftige Entwicklungen im Bereich Justiz und Inneres vor. „Die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte stellen nicht verhandelbare Prinzipien und Werte der EU dar. Der Rat für Justiz und Inneres wird die Ansichten der Mitgliedstaaten, die Position des Europäischen Parlaments, die Mitteilung der Kommission und die Schussfolgerungen der öffentlichen Konsultation untersuchen, um in der Folge einen wesentlichen Beitrag angesichts der Tagung des EU-Rates im März vorzubereiten”, erklärte Herr Athanassiou. 
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