• WBFWettbewerbsfähigkeit (WBF)

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, Erleichterung ihres Zugangs zu Finanzierungsmitteln

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Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und vor allem die Erleichterung ihres Zugangs zu Finanzierungsmitteln standen im Mittelpunkt der Diskussionen beim informellen Treffen der für Kohäsionspolitik zuständigen EU-Minister, welches am 24./25. April in Athen stattfand. Gastgeber des Treffens war das griechische Ministerium für Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit.
 
Der geschäftsführende Direktor des Europäischen Investitionsfonds, Pierluigi Gilibert, der Generaldirektor für europäische Angelegenheiten des Institute of International Finance (IIF), Jeffrey Anderson, und der Generalsekretär des europäischen Verbands für Handwerk sowie kleine und mittlere Unternehmen (UEAPME), Peter Faross, äußerten sich zum Thema im Laufe des Treffens.
 
Der Rat diskutierte über die erforderliche Anpassung der Aktionen des neuen NSRP (2014-2020), um den Bedürfnissen und den individuellen Merkmalen (Entwicklungsstand, regionale und nationale wirtschaftliche Lage usw.) der KMU gerecht zu werden. Außerdem wurde die weitere Nutzung der Finanzinstrumente behandelt, die den Zugang von KMU zu Zuschüssen, Darlehen, Kreditbürgschaften usw. erleichtern werden. Wie bereits bekannt gegeben wurde, soll die Unterstützung der KMU im Zeitraum 2014-2020 verdoppelt werden (von 70 Mrd. EUR im Zeitraum 2007-2014 auf rund 140 Mrd. EUR), damit das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden.
 
Ferner wurde beim Treffen hervorgehoben, dass der Schwerpunkt auf Innovation und deren positiven Auswirkungen für die Produktivität der KMU, sowie auf die Förderung von Geschäftspartnerschaften auf transnationaler Ebene gelegt werden muss. Letztere soll die Expansion der Unternehmen und die Erschliessung neuer Märkte, sowie die Investition in Humanressourcen und den Zugang der KMU zu hochqualifiziertem Personal ermöglichen.
Der Kommissar für Regionalpolitik, Johannes Hahn, präsentierte die Fortschritte bei der Einreichung der Partnerschaftsvereinbarungen von den Mitgliedstaaten und den operationellen Programmen (für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurden der NSRP durch die Partnerschaftsvereinbarungen ersetzt). Laut den jüngsten Daten sind bereits 27 von 28 offiziellen Partnerschaftvereinbarungen eingereicht worden.
 
Unter den Tagesordnungspunkten stand auch die Stadtentwicklung, die auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der von der Europäischen Kommission in Brüssel veranstalteten Konferenz vom Februar 2014 “Städte von morgen” behandelt wurde. Angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Europa, sowie international in Städten lebt und mehr als 50% der Mittel des Kohäsionsfonds in städtische Gebiete fließen werden, standen im Mittelpunkt der Gespräche folgende Punkte:
- Bessere Allokation der Mittel, um die aus der Stadtentwicklung entstehenden Probleme zu lösen (Umweltverschmutzung, Armut, soziale Ausgrenzung usw.)
- Bessere Zusammenarbeit zwischen der EU, den nationalen und lokalen Regierungen, um die Herausforderungen für die Städte zu bewältigen
- Die Aussichten für die Gestaltung einer EU-Agenda für die Stadtentwicklung.
 
Der Minister für Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit, Kostis Hatzidakis, sagte: “Das informelle Treffen der für die Kohäsionspolitik zuständigen EU-Minister fällt mit dem Beginn des neuen Programmplanungszeitraums 2014-2020 zusammen. Zudem ist es eine Zeit, in der sich die Wirtschaften der von der Krise schwer betroffenen Länder an einem Wendepunkt und auf dem Weg zur Erholung befinden. Die Annahme von Finanzierungsprogrammen für die KMU, welche den Bedürfnissen der Wirtschaft jedes Mitgliedstaates zugeschnitten sind - vor allem der von der Krise betroffenen Länder - sollte erlaubt werden.
 
“Es ist unvorstellbar, vor allem jetzt, die besonderen Probleme der KMU in diesen Ländern zu übersehen. Wo es notwendig ist, sollten wir bereit sein, die erforderlichen Änderungen in der Anwendung der Wettbewerbsregeln vorzunehmen, um die Rolle der Unternehmen von schwächeren Ländern nicht weiter zu untergraben, sondern innovative und außenorientierte unternehmerische Vorhaben durch flexible Finanzprodukte zu fördern, sowie die größtmögliche Wirkung der Gemeinschaftsfonds zu erzielen”.